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Kellerdeckendämmung

Kellerdeckendämmung

Durch ungedämmte Kellerräume geht unnötig Wärmeenergie verloren. Bei einem Neubau ist eine Kellerdämmung aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eigentlich selbstverständlich. Aber auch Altbauten profitieren von einer nachträglichen Wärmedämmung. Weil ein unbeheizter Keller energetisch nicht den Standard von Wohnraum erreichen muss, genügt eine Kellerdeckendämmung. Im Idealfall werden dabei Dämmplatten an der Unterseite der Decke angebracht, was sich auch bei einem Bestandsgebäude mit ebenen Decken relativ einfach ausführen lässt. Noch nicht überzeugt?
Wärmedämmung

Wärmedämmung

Mit einer guten Wärmedämmung kann man den stetig steigenden Heizkosten am besten entgegen treten. Darüber hinaus ist ein sparsamer Umgang mit den begrenzten Ressourcen für nachfolgende Generationen und für unser Klima wichtig. Der Gesetzgeber hat mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Grundlage dafür geschaffen, dass der Energieverbrauch von Immobilien deutlich gesenkt wird und für den Neubau und die Sanierung von Immobilien verbindliche Vorgaben aufgestellt.